Allgemeine Geschäftsbedingungen
bytesquad e.U.
Kapellengasse 113, A-3508 Paudorf
FN 614208 y · UID ATU72143316
Im Folgenden „Auftragnehmer" oder „byteSquad".
Diese AGB gelten für sämtliche zwischen byteSquad und seinen Vertragspartnern („Auftraggeber" oder „Kunde") abgeschlossenen Verträge in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Einbeziehung
1.1. Diese AGB richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) bleiben unberührt und gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Alle Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
1.4. Abweichungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail). Zwingende Formvorschriften und § 10 Abs. 3 KSchG bleiben unberührt.
2. Leistungsumfang, Subunternehmer
2.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen, die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im gesondert abgeschlossenen Vertrag vereinbart sind.
2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
2.3. Soweit der Auftragnehmer Open-Source-Software einsetzt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. GNU GPL, MIT, Apache). Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf für die Nutzung relevante Einschränkungen hin.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen auf einen Dritten zu übertragen. Ist der Auftraggeber Verbraucher und mit der Übernahme nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Texte, Bilder, Prompts und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
3.2. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder über die Leistungen des Auftragnehmers veröffentlichten Inhalte, insbesondere für die Einhaltung urheber-, marken-, wettbewerbs-, datenschutz- und medienrechtlicher Vorschriften.
3.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalten resultieren, einschließlich der Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellung nur bei zumindest grob fahrlässigem Verschulden.
3.4. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer angemessen nachfristen und entstandene Mehrkosten gesondert verrechnen.
4. Abnahme von Werkleistungen
4.1. Der Auftraggeber hat Werkleistungen (insbesondere Websites, Softwareentwicklung, Konfigurationen, Automatisierungen, Migrationen) nach Bereitstellung bzw. Übergabe unverzüglich auf vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und schriftlich abzunehmen.
4.2. Erfolgt gegenüber Unternehmern binnen 14 Tagen nach Bereitstellung keine begründete schriftliche Mängelrüge, gilt die Werkleistung als abgenommen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.3. Die Nutzung der Leistung im Echtbetrieb durch den Auftraggeber oder Dritte gilt als konkludente Abnahme.
4.4. Gegenüber Verbrauchern tritt eine fingierte Abnahme durch Schweigen nur dann ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher bei Bereitstellung gesondert und ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens und auf den Beginn der Frist hingewiesen hat.
5. Leistungsänderungen, Change Requests, Mehraufwand
5.1. Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests), sind diese gesondert zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten, soweit sie nicht bloße Mängelbehebung darstellen.
5.2. Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage ein gesondertes Angebot. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung. Ursprünglich vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5.3. Mehraufwand, der durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers verrechnet.
6. Preise, Zahlung, Verzug
6.1. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern in Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich Reise-, Versand- und sonstiger Spesen. Gegenüber Verbrauchern werden Preise brutto (einschließlich USt.) ausgewiesen.
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Entgelt binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (bei Unternehmern) bzw. § 1000 ABGB (bei Verbrauchern) an. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen; gegenüber Verbrauchern höchstens in dem nach der Verordnung über die Höchstsätze zulässigen Ausmaß und nur insoweit, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.5. Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen (Unternehmer): Bei Hosting-, Cloud-Telefonie-, SaaS-, Wartungs- und vergleichbaren Verträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Entgelte einmal jährlich nach billigem Ermessen, insbesondere entsprechend der Veränderung des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) sowie nachweislicher Kostensteigerungen bei Vorlieferanten, anzupassen.
6.6. Preisanpassung gegenüber Verbrauchern: Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung ausschließlich nach folgenden Maßgaben (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG):
- die Anpassung erfolgt frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss,
- die Anpassung folgt der Veränderung des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), wobei sowohl Erhöhungen als auch Senkungen weitergegeben werden,
- die maßgeblichen Berechnungsparameter werden im Vertrag offengelegt,
- der Verbraucher wird über jede Anpassung mindestens zwei Monate im Voraus in Textform informiert,
- bei einer Erhöhung um mehr als 5 % steht dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung ausüben kann.
7. Lieferung, Leistungszeit, höhere Gewalt
7.1. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2. Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf Vorlieferanten, großflächige Störungen der Telekommunikations- oder Stromversorgung, behördliche Anordnungen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als acht Wochen an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bei Lieferung von Hardware oder sonstigen körperlichen Waren bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, tritt er bereits jetzt allfällige Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware bis zur Höhe der noch offenen Forderungen des Auftragnehmers an diesen ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Gegenüber Verbrauchern findet eine Forderungsabtretung nicht statt.
9. Gewährleistung
9.1. Es gelten die Bestimmungen des ABGB sowie – soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und digitale Leistungen oder Waren mit digitalen Elementen Vertragsgegenstand sind – das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).
9.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Bei Verletzung der Rügepflicht gelten die Leistungen als genehmigt. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
9.3. Gegenüber Unternehmern hat der Auftragnehmer im Gewährleistungsfall das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe nach ABGB und VGG.
9.4. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für individuell erstellte Software, Konfigurationen und sonstige unkörperliche Werkleistungen sechs Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei der gesetzlichen Frist.
10. Haftung
10.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
10.2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Soweit dieser Ausschluss im Einzelfall unwirksam sein sollte, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem im betreffenden Vertragsjahr vereinbarten Netto-Auftragsvolumen begrenzt.
10.3. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, von Folge- und mittelbaren Schäden sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.
10.4. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nur in jenem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber (Punkt 18) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit der Datenverlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurde.
10.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie für Personenschäden bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
10.6. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nur insoweit, als sie nach § 6 KSchG zulässig sind. Die Haftung des Auftragnehmers für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird gegenüber Verbrauchern nicht beschränkt oder ausgeschlossen.
11. Drittanbieter, externe Dienste und APIs
11.1. Soweit der Auftragnehmer für die Leistungserbringung Dienste, Plattformen oder Schnittstellen Dritter einsetzt oder weiterverkauft (insbesondere Microsoft, Microsoft 365/Azure, Google, OpenAI, Anthropic, Meta, NFON, easybell, SIP-Provider, E-Mail-Versanddienste, Zahlungsdienstleister, Registrare, Rechenzentrums- und Hosting-Betreiber), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Service Levels der jeweiligen Anbieter.
11.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisänderungen, Leistungsänderungen, Einstellung oder Ausfälle von Drittanbietern, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche, ihm bekannte Änderungen informieren, soweit zumutbar.
11.3. Stellt ein Drittanbieter einen Dienst dauerhaft ein oder verändert die Konditionen wesentlich, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine gleichwertige Alternative anbieten oder das betroffene Leistungselement mit angemessener Frist beenden.
12. Webhosting, Domains, E-Mail, DNS
12.1. Domainregistrierung: Domains werden, soweit nicht anders vereinbart, auf den Namen des Auftraggebers registriert. Es gelten zusätzlich die Vergaberichtlinien der jeweiligen Registry (z. B. nic.at, DENIC, Verisign). Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit gewünschter Domains.
12.2. Hosting: Speicherplatz, Traffic und Ressourcen sind im jeweiligen Tarif geregelt. Eine Überschreitung kann nach Ankündigung gesondert verrechnet werden. Wartungsfenster werden, soweit möglich, in verkehrsarmen Zeiten gelegt.
12.3. Backups und Wiederherstellung: Backups werden im Umfang des jeweiligen Tarifs durchgeführt. Eine darüber hinausgehende Sicherungs- oder Wiederherstellungspflicht besteht nur, soweit ausdrücklich vereinbart. Der Auftraggeber bleibt zur eigenständigen Datensicherung verpflichtet (siehe Punkt 18).
12.4. E-Mail und Zustellbarkeit: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Zustellung einzelner E-Mails, insbesondere bei Blacklisting durch Drittsysteme, Filterung durch Empfangsserver, fehlerhafte SPF-/DKIM-/DMARC-Konfiguration auf Empfängerseite oder bei vom Auftraggeber zu vertretenden Reputations-Verlusten.
12.5. DNS-Änderungen: Vom Auftraggeber gewünschte DNS-Änderungen werden nach ausdrücklicher schriftlicher Anweisung umgesetzt. Für Folgen unvollständiger oder unrichtiger Anweisungen haftet der Auftraggeber.
12.6. Sperre bei Missbrauch: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ohne Vorankündigung zu sperren, wenn vom Auftraggeber oder dessen Nutzern Spam, Phishing, Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder Angriffe auf Dritte ausgehen oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit zur Stellungnahme auffordern.
13. Cloud-Telefonie, Voicebots und KI-Systeme
13.1. Cloud-Telefonie und SIP-Trunks: Telefonie-Leistungen werden überwiegend über Drittanbieter (z. B. NFON, easybell) bereitgestellt. Es gelten ergänzend deren AGB und SLAs. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Sprachqualität oder Erreichbarkeit, die durch den Telefonie-Provider, den Internetzugang des Auftraggebers, dessen Netzwerk oder Endgeräte verursacht werden.
13.2. Keine Notruf- und Notfallkommunikation: Voicebots, Chatbots und KI-gestützte Telefonieleistungen sind nicht für Notrufe (insbesondere 112, 122, 133, 144), zeitkritische medizinische Kommunikation oder lebenserhaltende Anwendungen geeignet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete alternative Kommunikationswege vorzuhalten und Endnutzer eindeutig darauf hinzuweisen.
13.3. Inhaltliche Verantwortung: Inhalte, Wissensquellen, Prompts, Persona-Definitionen, Trainingsdaten und Dialogflüsse von KI-Systemen werden vom Auftraggeber freigegeben oder gemeinsam abgestimmt. Der Auftraggeber trägt die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Inhalte.
13.4. Keine Garantie für KI-Antworten: KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige, veraltete oder erfundene Antworten („Halluzinationen") produzieren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nutzbarkeit einzelner KI-generierter Ausgaben. KI-Antworten stellen keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder vergleichbare fachliche Beratung dar.
13.5. Gesprächsaufzeichnungen: Aufzeichnungen, Transkriptionen und Analysen von Telefonaten erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gültigen Rechtsgrundlage (insbesondere Einwilligung der Beteiligten oder anderer Rechtsgrundlage nach DSGVO/TKG). Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher Einwilligungen und Hinweise an Endnutzer verantwortlich.
13.6. Verbot von Missbrauch: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereitgestellten Telefonie- und KI-Systeme nicht für Spam-, Robocall-, betrügerische, belästigende oder rechtswidrige Kommunikation einzusetzen. Bei Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, betroffene Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und Schadenersatz zu fordern.
14. Verfügbarkeit, Wartung und Support
14.1. Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer schuldet keine 100-prozentige Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit (z. B. 99,5 %) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden geplante Wartungsfenster, Ausfälle bei Drittanbietern, höhere Gewalt sowie Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (Netzwerk, Endgeräte, Konfiguration).
14.2. Geplante Wartung: Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Notfallwartungen können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
14.3. Support- und Reaktionszeiten: Bestimmte Support-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeit.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
15.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen (insbesondere Quellcode, Konzepte, Designs, Texte, Dokumentationen, Konfigurationen, Prompts, Trainingsdaten, Modelle) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
15.2. Standard-Nutzungsrecht: Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Zwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
15.3. Standard-Komponenten und Bibliotheken: An wiederverwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, Tools und Verfahren, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, bleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Werks.
15.4. Open-Source-Komponenten: Open-Source-Bestandteile bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. GNU GPL, MIT, Apache) unterworfen. Auf diese Komponenten erstreckt sich die Rechtseinräumung des Auftragnehmers nicht; maßgeblich sind die jeweiligen OSS-Lizenzen.
15.5. Quellcode und exklusive Rechte: Die Herausgabe von Quellcode, die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Einräumung von Bearbeitungs- und Weiterentwicklungsrechten an Dritten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind in der Regel zusätzlich zu vergüten.
15.6. Bearbeitung und Dekompilierung: Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder ein Reverse-Engineering von vom Auftragnehmer überlassener Software ist nur in dem gesetzlich zwingend zulässigen Umfang gestattet (insbesondere § 40e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität).
15.7. Referenznennung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Eigenwerbung und Referenzen das Logo, den Namen und eine allgemeine Projektbeschreibung des Auftraggebers zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht. Bei White-Label- oder ausdrücklich vertraulich vereinbarten Projekten unterbleibt eine Referenznennung.
16. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangte vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglichen Zwecke zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
17.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des DSG.
17.2. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (insbesondere bei Hosting, CRM-Betrieb, Cloud-Telefonie, Webhosting, KI-Lösungen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Hosting erfolgt grundsätzlich in Österreich oder Deutschland.
18. Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten und Konfigurationen selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherungsleistung durch den Auftragnehmer vereinbart ist.
19. Vertragsdauer und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
19.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Hosting-, Cloud-Telefonie-, SaaS-, Wartungs- und Supportverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
19.2. Die Kündigung von Werkverträgen richtet sich nach den §§ 1168 ff. ABGB.
19.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz angemessener Nachfristsetzung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Partei vor.
19.4. Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dessen Daten auf Wunsch innerhalb angemessener Frist in einem gängigen Format zur Verfügung. Anschließend werden die Daten – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – gelöscht.
20. Änderung von Kundendaten
Änderungen von Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner oder Bankverbindung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
21.2. Erfüllungsort ist Paudorf. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht gegenüber Verbrauchern; für sie gelten die Bestimmungen des § 14 KSchG.
21.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22. Verbraucherinformation – Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG haben bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt
- bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
- bei Warenlieferungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (außer dem Beförderer) die Ware in Besitz nimmt,
- bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Erklärung ist nicht formgebunden und kann gerichtet werden an:
bytesquad e.U.
Kapellengasse 113
A-3508 Paudorf
E-Mail: office@bytesquad.at
Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B des FAGG verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Auftragnehmer erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung.
Dienstleistungen – vorzeitiger Beginn und Erlöschen
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Erbringung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er bei Ausübung des Widerrufsrechts einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher
- vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
- zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
Digitale Inhalte – Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei zahlungspflichtigen Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG, wenn
- der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
- der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
- der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und
- der Auftragnehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat, die die genannte Zustimmung und Kenntnisnahme enthält.
Weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 FAGG außerdem nicht bei nach Kundenspezifikationen angefertigten oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Waren bzw. Leistungen sowie in den weiteren in § 18 FAGG genannten Fällen.
23. Online-Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2026